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Das erste Mal beim Heilpraktiker? Das sollten Sie wissen.

Heilpraktiker üben ihre Tätigkeit ohne ärztliche Approbation aus. Grundlage dafür ist das in Deutschland geltende Heilpraktikergesetz, welches aus dem Jahre 1939 stammt.

Ein Gesetz, was weit zurück reicht, den Patienten aber Therapievielfalt und Therapiefreiheit bringt. Denn Sie haben damit die Möglichkeit Ihren persönlichen Weg der Behandlung zu wählen. Das kann auch bedeuten die Naturheilkunde in Ergänzung zur schulmedizinischen Behandlung in Anspruch zu nehmen.

Um den Beruf ausüben zu dürfen müssen Heilpraktikeranwärter zuerst die Prüfung beim Gesundheitsamt bestehen.
Erst dann erhalten sie ihre Berufserlaubnis. Doch bis dahin ist es ein steiniger Weg, denn es gibt sehr viel zu lernen. Und zwar schulmedizinisches Wissen und naturheilkundliches Wissen. Trotzdem dürfen einige Tätigkeiten von Heilpraktikern nicht ausgeführt werden, da diese nur Ärzten erlaubt sind. So dürfen Heilpraktiker unter anderem keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen, impfen oder Patienten krankschreiben.

Wer trägt die Kosten?

Heilpraktikerleistungen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Daher müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden. Sie haben aber die Möglichkeit bei Ihrer Kasse einmal nachzufragen. Eventuell gibt es ja eine Ausnahme von der Regel.

Wenn Sie privat voll- oder zusatzversichert sind, oder Anspruch auf Beihilfe haben, dann erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenversicherung, ob Ihr abgeschlossener Tarif Leistungen für Heilpraktiker vorsieht. Ist das nicht der Fall, dann tragen Sie die Kosten selbst. Von meiner Seite kann keine Aussage zu möglichen Erstattungen getroffen oder garantiert werden.

Was passiert nach der Behandlung?

Sie erhalten von mir immer eine Rechnung. Ich nehme keine Barzahlungen an.

Für Patienten mit einer Versicherung kann die Rechnung auf Wunsch nach dem Gebührenverzeichnis fürHeilpraktiker (GebüH) erstellt werden.


Mein Stundensatz beträgt aktuell 80 EUR proZeitstunde. Verbrauchsmaterial, wie zum Beispiel Medikamente, werden zusätzlichberechnet.

Termine

Gerne können Sie mich für eine Terminvereinbarung telefonisch, per E-Mail oder mit dem Formular auf der Webseite kontaktieren. Geht mein technischer Assistent ans Telefon, dann hinterlassen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Ich rufe Sie gerne zurück.


Ich empfehle Ihnen die Möglichkeit einen Termin für ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch (max. 15 Min.) zu vereinbaren. Das stellt sicher, dass wir ungestört über Ihr Anliegen sprechen können.